Mit Freude hat die SP Uri das Bundesgerichtsurteil zur Beschwerde der SP Luzern zur Kenntnis genommen. Die Kürzungen der Prämienverbilligungen sind unzulässig und die Rückerstattung an die betroffenen Personen muss in die Wege geleitet werden.

Verschiedenen Kantonalparteien der SP nehmen sich das Beispiel der SP Luzern zur Herzen und überlegen sich auch in ihren Kantonen ans Gericht zu gelangen und für eine gerechtere Prämiensituation zu kämpfen.

Das Bundesgericht erachtet die Einkommensgrenze von 71'000.- Fr. – dies entspricht 70% des Medianlohns im Kanton Luzern – als angemessen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten. Der Kanton Uri bewegt sich mit einer Einkommensgrenze von 80'000.- Fr. im vom Bundesgericht für den Kanton Luzern abgesteckten Rahmen. Somit ist die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen im Kanton Uri bundesrechtskonform. Nichtsdestotrotz hat auch Uri Anpassungsbedarf. Die Prämienlast für Urnerinnen und Urner beträgt nach Erhalt der Prämienverbilligung satte 13%. Dies sind ganze 5% mehr, als der Bund ursprünglich als Obergrenze vorsah Weil die Prämienlast auch in vielen weiteren Kantonen der Schweiz zu hoch ist, wird die SP Schweiz im Frühling eine Volksinitiative lancieren. Ziel dabei ist es, die allgemeine Prämienbelastung auf maximal 10% zu beschränken.

Diese Obergrenze hat SP-Landrätin Sylvia Läubli bereits am 21. März 2018 mit einem Vorstoss im Urner Landrat gefordert. Leider ist sie damit aber durchgefallen. Die SP Uri ist sich der Thematik bereits seit langem bewusst und wird sich auch weiterhin auf verschiedenen Wegen für eine tiefere Prämienbelastung für alle Urnerinnen und Urner einsetzen.

Die SP Uri lehnt ganz allgemein Sparmassnahmen auf dem Buckel der finanziell schwächeren Bürgerinnen und Bürger klar ab und kämpft für eine Verteilung der finanziellen Belastung auf allen Ebenen.

02. Feb 2019