Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren

Am 12. Oktober dieses Jahres hat die erste öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts festgestellt, dass das geltende Verfahren für die Wahl des Landrats des Kantons Uri vor der Bundesverfassung nicht standhält. Damit müssen die Verfassung des Kantons (RB 1.1101) und das Gesetz über die Verhältniswahl des Urner Landrates (RB 2.2012) vor den nächsten Landratswahlen 2020 geändert und den Erfordernissen der Verfassung angepasst werden.

Gestützt auf Artikel 116 der Geschäftsordnung des Urner Landrats laden die untenstehenden Landräte den Regierungsrat ein, die Verfassung des Kantons Uri (RB 1.1101) und das Gesetz über die Verhältniswahl des Urner Landrats (RB 2.2012) so zu ändern, dass der Landrat künftig in einem Einheitswahlkreis oder mehreren gemeindeübergreifenden Wahlkreisen gewählt wird, die der künftigen Bevölkerungsentwicklung und den Anforderungen der Bundesverfassung Rechnung tragen.

Begründung:

Gemäss Bundesgericht sind die Wahlkreise für bundesrechtskonforme Proporzwahlen bis auf zwei Wahlkreise (Wahlkreis Altdorf und Schattdorf) zu klein, um faire Wahlen zu garantieren.

Uns erscheint die Lösung mit einem Einheitswahlkreis oder mehreren Wahlkreisen mit mindestens 9 Landratssitzen mit Blick auf die künftige Entwicklung für Uri die beste Lösung:

  • Wahlkreise, in denen es mehr als 10% der Stimmen braucht, damit eine Landratsliste ein Landratsmandat erreichen kann, sind gemäss Bundesgericht nicht zulässig. Damit müssen bundesrechtskonforme Wahlkreise mindestens 9 Sitze umfassen.
     
  • Grössere und bundesrechtskonforme Wahlkreise haben den Vorteil, dass die Verteilung der Landratssitze auf die einzelnen Wahllisten für die Wählenden verständlicher ist als die Verteilung nach dem mathematischen Verfahren nach Puckelsheim.
     
  • Gemäss heutigem Wahlsystem ist jeder Urner Gemeinde ein Landratssitz garantiert. Daraus resultieren die kleinen Einer- und Zweierwahlkreise. Es ist aber absehbar, dass sich die Urner Gemeindestruktur in den nächsten Jahren ändern wird. So weisen 10 der 20 Urner Gemeinden von 2008 bis 2015 eine negative Bevölkerungsentwicklung auf. In den betreffenden Gemeinden nahm die Bevölkerung in diesem Zeitraum um 4 – 12% ab. In den nächsten Jahren werden sich Gemeinden zusammentun müssen, um ihre Gemeindestrukturen gewährleisten zu können. Grössere und gemeindeübergreifende Wahlkreise, welche die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen, tragen der künftigen Entwicklung der Urner Gemeindestruktur Rechnung.
     
  • Gerade die letzten Landratswahlen haben gezeigt, dass in den kleinen Majorzwahlkreisen eigentliche Wahlen eher wenig vorkommen. So traten im Frühling 2016 in den Majorzwahlkreisen genau so viele Kandidatinnen und Kandidaten an, wie Sitze zu vergeben waren. Das hat mit eigentlichen Wahlen – Wahl heisst auch Auswahl – wenig zu tun. Grössere bundesrechtskonforme Wahlkreise würden zweifellos diesem Defizit abhelfen und die Landratswahlen auch in kleinen Gemeinden beleben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und die Unterstützung unserer Motion

Toni Moser (Landrat Bürglen),   Christoph Schillig (Landrat Flüelen)

18. Nov 2016